Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich wohne in einer dreier-WG, alle Mitglieder sind als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen, haften also solidarisch.
Wir haben das Problem, dass einer der Mieter seit September 2004 arbeitslos ist und nur wenige bis keine sichtbare Anstrengungen unternimmt, um diesem Zustand abhilfe zu verschaffen. Daher sieht es von seiner Seite aus freilich wenig rosig mit der Liquidität aus.
Das Problem ist, dass sich nunmehr knappe 4000€ Schulden angehäuft haben, welche er meinem Mitbewohner und mir nun schuldet (sein Teil der Kaution, der Provision, 2 Mieten aus dem letzten Jahr und einige Dinge aus der Renovierungsphase der Wohnung).
In naher Zukunft ist durch seine - ich nenne es schlichtweg Faulheit - keine Änderung in Sicht.
Nun ist es ja so, dass wir ihn, soweit ich die Rechtslage kenne, gegen seinen Willen nicht einfach aus dem Mietvertrag entlassen können. Des Weiteren meine ich verstanden zu haben, dass die Wohngesellschaft im Grunde allen Mietern gemeinsam kündigen müsste um den Vertrag aufzuheben.
Meine Frage zielt nun darauf ab, unter welchen Umständen eine einseitige Kündigung der beiden Mieter an den dritten gerechtfertigt wäre. Ab wann gilt die Aufrechterhaltung der derzeitigen Konstellation als unzumutbar?
Ich weiß, dies ist oft eine Einzelfallentscheidung, aber vielleicht kennen ja einige hier mein Problem und können ihre Erfahrungen in diesem Zusammenhang mitteilen.
Für die Mühen bedanke ich mich im Voraus.
Viele Grüße