Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe User,

ich wohne jetzt seit ca. 2 Jahren in einer relativ unisolierten Wohnung, d.h. Fenster sehr undicht die Dachluke zum Dachboden besteht aus zwei brettern die nur aufgeleckt wurden und auch Schimmel ist vorhanden, was ich allerdings schon gut in Griff bekommen habe.

Über die oben genannten Sachen habe ich auch schon eine Mietminderung durchzogen, schriftlich angekündigt mit genügend Zeit die Fehler zu beheben.
Da bis heute seit der Mietminderung (ca. 1 1/2 Jahre) nichts passiert ist, bis auf das ich weniger Miete zahle, will ich das jetzt selbst in Angriff nehmen daher meine Frage.

Ist es möglich das ich mit einen Kostenvoranschlag, eines Handverkehrs, den Vermieter ein Schreiben schicke worin enthalten ist das ich die Kosten im Voraus übernehmen werde und die Kosten dann über den Einhalt der Miete mir wieder zurückhole.

Im kurzen: kann ich für notwendige Reparaturen, die der Vermieter zahlen muss, die Miete einbehalten bis der Rechnungsbetrag des Handwerkers ausgeglichen ist???

Über einen Gesetzestext und Infos würde ich mich freuen.

Vielen Dank für eure Infos
Daniel
Stichwörter: renovierkosten + über + verrechnen + miete

3 Kommentare zu „Renovierkosten über die Miete verrechnen???”

Susanne Experte!

Ja, das darfst Du:

§ 536a
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder [/color:37997] 2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

Der_Mario Experte!

Susanne hat das schon zutreffend beantwortet.

Über die oben genannten Sachen habe ich auch schon eine Mietminderung durchzogen, schriftlich angekündigt mit genügend Zeit die Fehler zu beheben.[/quote:0e2dd]Sinnvoll wäre es allerdings gewesen, das gleich nach Ablauf dieser Frist so durchzuziehen, wie Du es jetzt vorhast.

Sonad

vielen vielen Dank für deine Hilfe, du hast mir den TAg versüßt

Gr Daniel

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.