Elli
Hi,
ja - er kann eine Mieterhöhung durchsetzen, allerdings nur teilweise.
Schimmel an den unmöglichsten Stellen deuten auf feuchte Wände, was nicht unüblich an so alten Häusern ist. Wenn euer Vermieter die Ursache bekämpft und den Schaden somit beseitigt kann er es euch trotzdem nicht anrechenen. Sowas gehört zu seiner Instandhaltungs- und setzungspflicht.
Wechselt er allerdings die Fenster aus und setzt neue, DIN-gerechte Fenster (Doppelverglasung ect.), die dazu Wärmedämmend sind, kann er es euch anrechnen, weil es die Wohnqualität verbessert.
Man muss bei sowas differenzieren.
Gruß
~ Elli
Elli
Tschuldigung, hatte ich vergessen:
meines Erachtens kann er nur die Fenster und die Isolierung bzw. Dämmung des Hauses auf die Miete anrechnen.
~ Elli
Elli
Öhm... 2. Nachtrag:
Er muss auch nachweisen können, dass durch seine Baumaßnahmen der Strom- und Wärmeverbrauch verringert hat.
Ansonsten kann er euch das auch nicht aufschlagen. Sollte es doch zu einer Erhöhung kommen gilt: 10% des Auwandes auf die Netto-Jahresmiete durch zwölf (Monate).
Gruß
~ Elli
Gast
Hi,
ja - er kann eine Mieterhöhung durchsetzen, allerdings nur teilweise.
Schimmel an den unmöglichsten Stellen deuten auf feuchte Wände, was nicht unüblich an so alten Häusern ist. Wenn euer Vermieter die Ursache bekämpft und den Schaden somit beseitigt kann er es euch trotzdem nicht anrechenen. Sowas gehört zu seiner Instandhaltungs- und setzungspflicht.
Wechselt er allerdings die Fenster aus und setzt neue, DIN-gerechte Fenster (Doppelverglasung ect.), die dazu Wärmedämmend sind, kann er es euch anrechnen, weil es die Wohnqualität verbessert.
Man muss bei sowas differenzieren.
Gruß
~ Elli[/quote:d6df4]
Tomraid
Hmmm
ich dachte immer das eine Modernisierung vorab angekündigt werden muss!
Kann doch nicht sein, dass der Vermieter hier modernisiert und dann Mieterhöhung geltend macht!
Aber um allen hier einmal gerecht zu werden, füge ich folgenen Link hier ein. <!-- s --><!-- s -->
<!-- m --> http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/modernisierung/00einleitung http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/mod ... itung.html <!-- m -->
Hiermit dürften alle Antworten gefunden werden.
MfG