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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ich hätte heute wichtige fragen ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Wir wohnen ländlich in einem haus über 30 jahre alt, oben unten ist eine wenig benutzte Ferienwohnung. Nun hat das haus schon länger schlimme Mängel: Schimmel im Schlafzimmer ( haben wir weggekriegt) Schimmel im Bad Küche im Wohnzimmer hinterm Schrank, Putz fällt von einer Wand im Wohnzimmer, ungenügende Außenbeleuchtung, unbenutzbarer balkon dadurch wohl auch die Tatsache daß der Putz an der wand abfällt, undichte Fenster wo es bei starkem Regen schon mal reinregnen kann, nun soll diese haus mit folgendem neu ausgestattet werden: Neuer dachstuhl, neue Fenster aus Kunsstoff im Moment sind es alte Holzfenster, Isolierung am haus was noch nciht vorhanden war.
Unsere fragen: Darf der vermieter da die Miete erhöhen es ist eigentlich eine Renovierung weil längst fällig wegen der gravierenden Mängel und keine Modeernisierung, was ist also erlaubt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Stichwörter: erlaubt + schwere + haus + mängel + mieterhöhung

5 Kommentare zu „Renovierung am Haus Mieterhöhung erlaubt/ schwere Mängel!!”

Elli aktiver Benutzer

Hi,

ja - er kann eine Mieterhöhung durchsetzen, allerdings nur teilweise.

Schimmel an den unmöglichsten Stellen deuten auf feuchte Wände, was nicht unüblich an so alten Häusern ist. Wenn euer Vermieter die Ursache bekämpft und den Schaden somit beseitigt kann er es euch trotzdem nicht anrechenen. Sowas gehört zu seiner Instandhaltungs- und setzungspflicht.

Wechselt er allerdings die Fenster aus und setzt neue, DIN-gerechte Fenster (Doppelverglasung ect.), die dazu Wärmedämmend sind, kann er es euch anrechnen, weil es die Wohnqualität verbessert.

Man muss bei sowas differenzieren.

Gruß
~ Elli

Elli aktiver Benutzer

Tschuldigung, hatte ich vergessen:

meines Erachtens kann er nur die Fenster und die Isolierung bzw. Dämmung des Hauses auf die Miete anrechnen.

~ Elli

Elli aktiver Benutzer

Öhm... 2. Nachtrag:

Er muss auch nachweisen können, dass durch seine Baumaßnahmen der Strom- und Wärmeverbrauch verringert hat.

Ansonsten kann er euch das auch nicht aufschlagen. Sollte es doch zu einer Erhöhung kommen gilt: 10% des Auwandes auf die Netto-Jahresmiete durch zwölf (Monate).

Gruß
~ Elli

Gast Experte!

Hi,

ja - er kann eine Mieterhöhung durchsetzen, allerdings nur teilweise.

Schimmel an den unmöglichsten Stellen deuten auf feuchte Wände, was nicht unüblich an so alten Häusern ist. Wenn euer Vermieter die Ursache bekämpft und den Schaden somit beseitigt kann er es euch trotzdem nicht anrechenen. Sowas gehört zu seiner Instandhaltungs- und setzungspflicht.

Wechselt er allerdings die Fenster aus und setzt neue, DIN-gerechte Fenster (Doppelverglasung ect.), die dazu Wärmedämmend sind, kann er es euch anrechnen, weil es die Wohnqualität verbessert.

Man muss bei sowas differenzieren.

Gruß
~ Elli[/quote:d6df4]

Tomraid Experte!

Hmmm

ich dachte immer das eine Modernisierung vorab angekündigt werden muss!

Kann doch nicht sein, dass der Vermieter hier modernisiert und dann Mieterhöhung geltend macht!

Aber um allen hier einmal gerecht zu werden, füge ich folgenen Link hier ein. <!-- s :D --><!-- s :D -->

<!-- m --> http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/modernisierung/00einleitung http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/mod ... itung.html <!-- m -->

Hiermit dürften alle Antworten gefunden werden.

MfG

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