Forseti 01.10.2011 18:44
Wer eine möblierte Wohnung anmietet sollte im Mietvertrag vereinbaren, dass die Möblierung mitvermietet und nicht überlassen ist.
Bei z.B. mitvermieteten technischen Geräten muss der Vermieter auch für Reparaturen und Austausch sorgen, wenn diese Dinge durch normalen Gebrauch verschleißen.
Ich würde auf dieses Angebot verzichten, denn ich möchte mit und in meinen Möbeln leben und nicht in gemieteten.
In USA und anderswo ist es üblich, dass man komplett möblierte Wohnungen und Häuser anmietet. Da ist dann ein Umzug mit einer Ladung Gepäck im Pkw schnell über die Bühne gegangen
neuerMieter13 01.10.2011 21:17
Vielen Dank für die Antwort.
Stören würde es uns nicht, wenn ein Kleiderschrank, die Schrankwand oder die Küche nicht selbst gekauft sind, sondern da schon zwei Jahre genutzt wurden. Das ist nicht das Problem.
O.g rechtliche Fragen treiben uns da nur etwas um.
Weiß da noch jemand etwas zu?
Grüße
Bladder 02.10.2011 09:44
So, wie der Fall geschildert ist, sollten solche Fragen eigentlich nicht gestellt werden müssen. Denn ob mit oder ohne Möbel ist der Mieter für Schäden die er an der Mietsache verursacht haftbar.
Dabei ist lediglich zu unterscheiden, ob der entstandene Schaden durch den Mieter oder der normale Benutzung zuzuschreiben ist. Bei Schäden die durch die Nutzung entstehen, ist der Vermieter in der Pflicht.
Da der Vermieter einen Zuschlag auf die Möbel erhebt steht eindeutig fest, dass sie sein Eigentum sind.
Geht also was kaputt, dann ist der oben genannte Unterschied zu machen.
neuerMieter13 03.10.2011 11:58
Da meine Haftpflichtversicherung doch zahlen sollte, wenn ich fremdes Eigentum ungewollt zerstöre (bspw. Macke auf Tischplatte), bin ich doch eigentlich auf der sicheren Seite, oder?
Wenn die Couch dann aber nach sieben Jahren durchgesessen ist, müsste der Vermieter mir eine neue hineinstellen, oder aber den Zuschlag auf die Miete anteilig senken, wenn ich selber für Ersatz sorge? Das gleiche gilt für einen defekten Herd, oder?