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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich bin am 30.08.2002 ausgezogen und habe am 16.12.2003 meine Nebenkostenabrechnung für 2002 bekommen.

Ist die "Jahresfrist" bei mir eingehalten worden, oder hätte ich spätestens am 30.08.2003 meine Abrechnung bekommen müssen?!

Mein EX-Vermieter schickt mir jetzt Mahnungen...gibt es da auch eine maximale Frist um die Zahlung "rauszuzögern" *g* ???
Stichwörter: frist + gewahrt + nebenkostenabrechnung

0 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung FRIST gewahrt???”

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