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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich benötige dringend einen Rat.
Wir hatten am 31.5.05 Wohnungsübergabe, und mit der Wohnung ist alles in Ordnung gewesen, Übergabeprotokoll ist auch erstellt wurden. Doch jetzt wird behauptet das wir beim Auszug einen Schaden in der Haustür verursacht haben sollen, dieser Schaden war aber bereits vorher schon in der Tür, ich habe es aber nur meinen Helfern beim Auszug gezeigt das dieser Schaden schon in der Tür war, weil ich es mir schon irgendwie gedacht habe.
Es wurde uns vorher auch eine Auszugspauschale von 50,-€ abgezogen. Ich habe aber nie etwas schriftliches darüber bekommen was diese Auszugspauschale beinhaltet.
Kann mir jemand helfen wie ich mich verhalten soll??
Ist dieser Schaden, der schon vorher war, mit der Auszugspauschale zur Not abgedeckt??

Gruß
Michael
Stichwörter: schaden + auszug

1 Kommentar zu „Schaden bei Auszug”

capo Experte!

Keep cool <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Forderungen, die sich nicht aus dem Übergabeprotokoll ergeben sind unwirksam. Die Unterschrift auf diesem Formular bedeutet: Mit der Zahlung der Ablöse sind alle Forderungen erledigt.

Spätere Forderungen bezüglich der Wohnung sind unwirksam. Mit dem Protokoll wird der Zustand der Wohnung fest gehalten.

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