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Keine Unterschreitung des Mindesthonorars für Architekten
In einer Honorarvereinbarung mit einem Architekten darf der in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgesetzte Mindestsatz nicht unterschritten werden. Liegt ein kombiniertes Pauschal- und Erfolgshonorar letztlich unter der gesetzlichen Mindestvergütung, kann der Architekt eine entsprechende Nachforderung gegenüber dem Bauherrn erheben.
Urteil des OLG Köln vom 17.11.2004
11 U 53/04
OLGR Köln 2005, 2