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casimira hat diese Frage gestellt
Hallo an alle!

Ich wohne in einer 1-Zimmer-Mietwohnung eines sehr hellhörigen Mehrfamilienhauses in Berlin.

Vor kurzem haben die Nachbarmieter gewechselt. Angeblich wohnt jetzt eine alleinstehende Dame dort, die ich aber noch nicht zu Gesicht bekommen habe. Statt dessen scheinen dort ganze Gruppen zu übernachten (2-4 Personen), die meist aus Skandinavien stammen (was ich durch die Wand hören kann). Das Haus liegt in der Nähe eines sehr begehrten Ausgehmeile von Berlin. Meine Vermutung ist, dass die Wohnung an Feriengäste vermietet wird.

Darf ein Mieter seine gemietete Wohnung als Ferienwohnung vermieten? Wenn ja, muss das bei der Hausverwaltung abgesegnet sein?

Ich bin nicht sehr lärmempfindlich, die vorherigen Nachbarn hatten 1-jährige Zwillinge, was kein Problem für mich war.

Allerdings ist das jetzt auch für mich zuviel.
Hat jemand einen Tip was ich tun kann?


5 Kommentare zu „Lärmbelästigung durch Vermietung an Feriengäste”

edy Experte! 01.03.2010 23:50

Hallo casimira,
leider kann ich keine verbindliche Antwort auf deine Frage geben.
Ich denke das es sich hier um eine ge-
werbliche Vermietung handelt.
Bei Vermietung als Ferienwohnung wird
diese wohl besonders strapaziert/abgenutzt
Evtl. ist die Wohnung auch überbelegt.
Dies dürfte die Hausverwaltung schon
interessieren.
Würde mal nachfragen.

lg
edy

Berthelstal Experte! 02.03.2010 09:25

Warum stellen Sie siese Frage nicht bei Ihrer Hausverwaltung? Das ist doch wohl das einfachste und primitivste, was man verlangen kann.

casimira 02.03.2010 10:38

@ edy: Danke für die Antwort!!! Werde ich machen! Weißt Du vielleicht ob es generell Wohnungen gewerblich zu nutzen, ohne dass sie dafür ausgeschrieben sind? Und könnte eine Hausverwaltung einfach den Status einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus von nicht-gewerblich in gewerblich ändern?

@ Berthelstal: Ich finde Sie sollten Ihren Ton mäßigen, indirekte Beleidigungen sind in einem Forum ja wohl nicht angebracht. Jemand der hier Beiträge schreibt wird wohl seine Gründe haben!

Berthelstal Experte! 02.03.2010 11:05

An der Sache ändert das nichts. Die Banalität Ihrer Frage bleibt trotzdem. Sie müssen sich bei Ihren Fragen, schon einiges fragen lassen.
Wunschantworten werden Ihnen von mir nicht zuteil. Dann können wir den Laden hier gleich dichtmachen.

edy Experte! 02.03.2010 11:10

Hallo casimira,

wie wär's denn hiermit?

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/ferienwohnung.htm

lg
edy

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