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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

inwieweit ist der Vermieter verpflichtet, die Renovierung eines Badezimmers durchführen zu lassen und darf er dann diese Kosten auf die Miete umlegen ?

Zur Info: Mein Badezimmer hat mittlerweile das stolze Alter von mindesten 20 Jahren erreicht. Es ist nicht gekchelt und die Wände sind rund um den Nassbereich mit einer Ölfarbe gestrichen. Die Badewanne wurde irgendwann einmal lackiert (wobei der Lack mitlerweile stellenweise schon abbröckelt)

Kann ich als Mieter die Renovierung meines Bades fordern (Zumutbarkeit) ohne dass diese Kosten auf die Monatsmiete umgelegt werden ?

Ich hoffe auf eure zahlreichen Antworten.

Gruss
Rallek
Stichwörter: renovierung + badezimmers

1 Kommentar zu „Renovierung des Badezimmers”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

der Vermieter ist verpflichtet die Mietsache in einem vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.(Instandhaltung)

Wenn Sie eine Modernisierung wollen, dann sprechen Sie mit dem Vermieter, die Kosten der Modernisierung werden dann auf die Miete umgelegt.

Aber: Werden lediglich ältere, aber noch funktionstüchtige Ausstattungen durch neue ersetzt, ohne das der Gebrauchswert der Wohnug verbessert wird liegt keine Modernisierung vor.

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