Oliver Curd
Hallo,
der Vermieter ist verpflichtet die Mietsache in einem vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.(Instandhaltung)
Wenn Sie eine Modernisierung wollen, dann sprechen Sie mit dem Vermieter, die Kosten der Modernisierung werden dann auf die Miete umgelegt.
Aber: Werden lediglich ältere, aber noch funktionstüchtige Ausstattungen durch neue ersetzt, ohne das der Gebrauchswert der Wohnug verbessert wird liegt keine Modernisierung vor.