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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Forums-Mitglieder,

lange habe ich im weltweiten Netz gesucht, um Antwort auf meine Frage zu erhalten. Jedoch bisher erfolglos.

Ich wohne derzeit in einer möblierten 1-Raum Einliegerwohnung. Mein Mietverhältnis ist bereits gekündigt und der Vertrag
sieht vor, dass ich unabhängig von der Mietdauer - Es werden genau 6 Monate sein - die Wohnung in renoviertem
Zustand (Wortlaut: "in renoviertem Zustand (die Wände geweißt)" ) zu übergeben habe. Für mich klingt das nach
Malerarbeiten ... Damit habe ich auch kein Problem.
Jedoch stellt sich mir die Frage, wer nun für den Ausbau und das Lagern der Möbel verantwortlich ist? Ich, oder der Vermieter.

Meine Gedanken dazu:
Im Prinzip sind es ja seine Möbel und wenn er von mir verlangt, dass ich die Wohnung malere, dann muss er auch
dafür sorgen, dass ich dies kann.

Bei den Möbeln handelt es sich zu großen Teilen um feste Installationen, Einbaubett und Regale mit Verankerungen
an Wand und Decke. Bei einem selbst durchzuführendem Abbau könnte ich nicht für die Unversehrtheit der Möbel
garantieren. Zumal sie alle schon älteren Baujahrs sind. Von der Lagerung ganz zu schweigen ...

Ich hoffe, dass es hierzu irgendwelche Urteile, Gesetzespassagen oder fachmännische Herleitungen aus Gesetzen
gibt.

Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.

Grüße von ippo
Stichwörter: möblierten + renovierung + wohnung

1 Kommentar zu „Renovierung einer möblierten Wohnung”

Der_Mario Experte!

Wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung nicht berücksichtigt wird, ist die SR-Klausel unwirksam und du brauchst überhaupt nicht zu renovieren.
Zitier doch mal den genauen Wortlaut der Klausel.

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