Gast hat diese Frage gestellt
Unzulässige Konkurrenzplanung während des Arbeitsverhältnisses
In der Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass Arbeitnehmer für deren Arbeitsverhältnis kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart worden ist, nicht daran gehindert sind, mit den Vorbereitungen für die Gründung eines Konkurrenzunternehmens während des noch laufenden Arbeitsverhältnisses zu beginnen. Dies gilt jedoch nur so lange, wie der vorbereitende Wettbewerb legal ist und die ergriffenen Vorbereitungshandlungen die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers nicht schon gegenwärtig gefährden.
Diese Grenze sah das Landesarbeitsgericht bei einer Mitarbeiterin eines Einzelhandelsgeschäfts überschritten, die in die laufenden Vertragsverhandlungen ihres Arbeitgebers mit dem derzeitigen Vermieter über die Verlängerung des Mietverhältnisses eingriff und sich als künftige Mieterin anbot und den Lieferanten des Arbeitgebers mitteilte, dass ihr Arbeitgeber die Geschäftsräume demnächst aufgeben werde. Das Gericht erklärte daher die fristlose Kündigung des Arbeitgebers wegen des treuwidrigen Verhaltens der Arbeitnehmerin für wirksam.
Urteil des LAG vom 22.06.2001
11 Sa 28/01