Gast hat diese Frage gestellt
Guten Tag und Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ende 2001 bin ich in eine nicht renovierte Wohnung eingezogen.
Ich habe Ende 2003 grössere Teile meiner Wohnung in Eigeninitiative renoviert.
Ich habe meinen Urlaub und meine Eigenmittel um die Wohnung nach meinen Geschmack renoviert und vor allen Dingen um längerfristig zu wohnen.
Es wurden von mir Arbeiten verrichtet die weit über die Schönheitsreperaturen hinaus gingen.
Kabel unter Putz gelegt, Schimmel beseitigt, zum Teil Wände verputzt und grundiert usw.
Ich habe für den Teppichboden, Steckdosen, Lichtschalter, Lamberinen usw. einige hundert Euro aufgebracht.
Abgesehen von der Arbeitszeit.
Jetzt hat mir meine Vermieterin nach § 573a gekündigt.
Das geht ohne Angaben von Gründen, einfach so.
Sonderkündigungsrecht in einem Zweifamilienhaus.
Möchte allerdings klarstellen, das ich mich mit meiner Vermieterin bis Anfang diesen Jahres gut verstanden habe. Sie wollte von mir Anfang diesen Jahres eine Nachzahlung für Kaltwasser. Dieses lehnte ich ab, weil ich nie eine Rechnung erhalten habe auch nicht in den Jahren zuvor.
Rechtlich lies ich dies von einem Mieteranwalt prüfen, der sein o.k. gab.
Sie war so sauer, das Sie mir mitteilte ich könne ausziehen.
Im Mai bekam ich die Kündigung.
Ich ziehe aus, in solch einer angespannten Situation möchte ich nicht leben.
Kann ich von der Vermieterin eine Abschlagszahlung für die Renovierung verlangen?
Kennt jemand Urteile oder hat selbst jemand oder ein anderer dagegen geklagt und Recht bekommen?
Ich freue mich auf Antworten und danke, Dietmar