Der_Mario
Nun ergeben sich daraus gleich mehrere Fragen:
1. Ist es korrekt, Mietverbindlichkeiten mit Nebenkosten-Guthaben zu verrechnen? Das wäre mir am liebsten.
2. Von wem kann ich ggflls. das NK-Guthaben 2005 einfordern? (sind ja keine peanuts)
3. Gehen bei so einem Verkauf nicht eigentlich alle Forderungen und Verbindlichkeiten vom alten Vermieter auf den neuen über? D.h. sowohl Mietforderungen als auch Verbindlichkeiten aus NK-Überschuss?
4. Kann der neue Vermieter rückwirkend die März-Miete einfordern, die ich - imho berechtigt - bereits durch Verrechnung ggü dem alten Vermieter beglichen habe?
5. Muss sich der neue Vermieter nicht die März-Miete vom alten Vermieter holen? (Bei anderen Mietern hat er das gemacht).
6. Wer ist jetzt eigentlich für die Nebenkostenabrechnung für 2006 zuständig?[/quote:4b302]
1. Das ist grundsätzlich möglich. Du hättest dazu allerdings den Ex-Vermieter zur Zahlung auffordern und einen konkreten Termin nennen müssen. Wenn er nach Ablauf dieses Termins nicht gezahlt hat, hättest Du ihm erklären müssen, dass Du aufrechnest. So wäre der korrekte Weg gewesen.
2. VOn dem damaligen Eigentümer.
3. Nein.
4. Wenn er im März Eigentümer war, dann ja.
5. Normalerweise bist Du da sein Ansprechpartner. Aber vermutlich hat ja auch den anderen Mietern niemand den Eigentümerwechsel mitgeteilt. Von daher ist es nachvollziehbar, dass er sich an den alten Eigentümer gewandt hat. Logisch wäre, wenn er das in deinem Fall auch täte.
6. Immer der Eigentümer. Wenn das Haus im Marz 2007 verkauft wurde, ist bis Februar 2007 der alte Eigentümer zuständig, ab März 2007 der neue. Für 2006 ist also der alte Eigentümer zuständig!
Der_Mario
(1. Frage:[/b:5e352] Wie muss sich ein Vermieter eigentlich als Vermieter ausweisen, d.h. wie muss er nachweisen, dass er tatsächlich rechtmäßig die Miete einfordern darf?) Ich habe mir dann den Kaufvertrag zeigen lassen [/quote:5e352]
Damit hast Du Dir diese Frage selbst beantwortet.
Dio
Erst mal vielen, vielen, Dank für die Antworten. Auch wenn sie mir inhaltlich nicht wirklich gefallen <!-- s:? --><!-- s:? -->
Wenn ich es richtig verstehe, muss ich mich wahrscheinlich an den alten Vermieter wenden (?) Der hat sich allerdings schon ziemlich deutlich geäussert, dass er davon gar nichts hält. Wenn ich es richtig verstanden habe, hatte ich es zwar immer mit einer Hausverwaltung zu tun, aber der eigentliche Vermieter müsste eigentlich ein Insolvenzverwalter gewesen sein. Kann/muss ich mich an die beauftragte Hausverwaltung wenden oder an den Insolvenzverwalter? Bei einem Insolvenzverwalter sehe ich da wenig Chancen.
Ebenso sehe ich schwarz bei der Betriebskostenabrechnung für 2006, da ja die HV nach eigenem Bekunden nichts mehr mit dem Objekt zu tun hat und auch keine Unterlagen mehr hat. An wen wende ich mich denn da am besten?
Der_Mario
Wenn ich es richtig verstehe, muss ich mich wahrscheinlich an den alten Vermieter wenden (?) Der hat sich allerdings schon ziemlich deutlich geäussert, dass er davon gar nichts hält.[/quote:c4e83]
Das ist schade für ihn, denn dazu ist er rechtlich verpflichtet, auch wenn er jetzt nicht mehr Eigentümer ist.
Ebenso sehe ich schwarz bei der Betriebskostenabrechnung für 2006, da ja die HV nach eigenem Bekunden nichts mehr mit dem Objekt zu tun hat und auch keine Unterlagen mehr hat. An wen wende ich mich denn da am besten?[/quote:c4e83]
Ein Fachanwalt wäre da ganz hilfreich, zumindest dann, wenn Du eine Gutschrift erwartest. In dem Fall weiß der Anwalt, wen er verklagen muss. Wenn Du dagegen eher eine Nachzahlung erwartest, dann sei doch einfach froh, wenn Du keine Abrechnung bekommst. <!-- s --><!-- s -->
Wie gesagt, der jewilige Eigentümer ist für die Nebenkostenabrechnung zuständig, schließlich hatte er ja auch die entsprechenden Kosten.
Dio
Nun ergeben sich daraus gleich mehrere Fragen:
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4. Kann der neue Vermieter rückwirkend die März-Miete einfordern, die ich - imho berechtigt - bereits durch Verrechnung ggü dem alten Vermieter beglichen habe?
5. Muss sich der neue Vermieter nicht die März-Miete vom alten Vermieter holen? (Bei anderen Mietern hat er das gemacht).
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4. Wenn er im März Eigentümer war, dann ja.
5. Normalerweise bist Du da sein Ansprechpartner. Aber vermutlich hat ja auch den anderen Mietern niemand den Eigentümerwechsel mitgeteilt. Von daher ist es nachvollziehbar, dass er sich an den alten Eigentümer gewandt hat. Logisch wäre, wenn er das in deinem Fall auch täte.
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Mag sein, dass das Recht ist, richtig oder gerecht ist es meines Erachtens jedenfalls nicht. Ich habe doch gar keinen Einfluss darauf, wann und ob ein Eigentümerwechsel stattfindet. Demzufolge ist es doch absolut korrekt, wenn ich Ende Februar die März-Miete ggü dem alten Vermieter begleiche (mal unabhängig davon, ob durch Verrechnung oder Zahlung). Der einzige Vermieter, der mir zu diesem Zeitpunkt bekannt war. Warum muss ich mir jetzt als Mieter die Arbeit machen und die März-Miete wieder vom alten Vermieter eintreiben? Warum wird dies dem Mieter aufgebürdet, der ja - im Gegensatz zu altem und neuem Eigentümer - vom Verkauf idR gar nichts weiss und gar nichts wissen kann? Sehr seltsame Rechtssprechung! Nach meinem Rechtsempfinden sollten das der alte und neue Eigentümer untereinander klären.
Der_Mario
Nach meinem Rechtsempfinden sollten das der alte und neue Eigentümer untereinander klären.[/quote:d3e72]
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hat der neue Eigentümer das doch getan - zumindest bei den übrigen Mietern.
Ich habe ja geschrieben, dass es dann nur logisch wäre, wenn er das in deinem Fall ebenso regelt.
Abgesehen davon wäre es Aufgabe des neuen Eigentümers gewesen, die Mieter rechtzeitig über den Eigentümerwechsel zu informieren, damit so etwas wie in Deinem Fall nicht passiert.