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Motten
Bei einer Mietwohnung in Bremen ließ sich die Ursache für einen Mottenbefall nicht klären. Fest stand jedenfalls, dass pro Raum zirka 5 bis 10 Motten herumflogen. 20 bis 30 Flecken musste die Putzfrau des Mieters pro Woche von den Wänden entfernen: die Überreste toter Motten. Deshalb minderte der Mieter die Miete um 25 %. Das Gericht gab ihm Recht (AG Bremen, Urteil v. 6.12.2001 25 C 0118/01, WM 2002, S. 215)!
Mindern darf Ihr Mieter sogar, wenn weder Sie als Vermieter noch Ihr Mieter schuld am Mottenbefall sind oder sich die Ursache nicht klären lässt.