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Moebel_Mario hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wohnen seit ca 2 Jahren in unserer Wohnung in einem "Nachkriegsbau" aus den 50er Jahren.
Nun wurde die Sanierung der sanitären Anlagen nötig und ist bereits in vollem Gange.
Es wurden alle Zu- und Abflussrohre erneuert was natürlich mit großem Bauaufwand verbunden war. Nun haben wir das Gröbste überstanden und haben bereits Maurer und Maler im Haus.
Diese teiltem mir nun mit das sie lediglich für die Flächen zuständig wären die durch die Klempnerarbeiten aufgestemmt wurden, sprich verputzen, Tapete ausbessern und diese Stellen streichen.Soweit so gut.
Allerdings wurden durch die Bauarbeiten auch so ziemlich alle anderen Wände und Decken sowie auch der Fußboden durch starke Verschmutzungen und Beschädigungen in Mitleidenschaft gezogen.Und laut der Auskunft der Handwerker und auch dem Hausmeister bin ich als Mieter für Renovierung und Schadensbehebung dieser Flächen selbst verantwortlich.
Nun lautet meine Frage : Ist das so rechtens ?
Muss ich diese Arbeiten wirklich selbst durchfüheren und auch das Material dafür bezahlen obwohl ich für die enstandenen Schäden nicht verantwortlich bin ? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen und wäre für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort.
MfG Mario
Stichwörter: sanitaer + renovierung + sanierung

0 Kommentare zu „Renovierung nach Sanitär-Strangsanierung”

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