Susanne
Nein, die Mietsicherheit ist nicht für ausstehende Mietzahlungen!
Der Vermieter hat 6 Monate Zeit, um eine Kautionsabrechnung zu erstellen. Reparaturen von Schäden darf er geltend machen, muss aber im Zweifelsfall beweisen, dass Du die Schäden verursacht hast.