tenant61
. nach nur 8 monaten wohndauer müsstest du die wohnung normalerweise nicht streichen, wenn sie bei einzug renoviert gewesen wäre. hier liegt der fall allerdings etwas anders, denn du hast dich mit deiner vormieterin hinsichtlich deren renovierungsverpflichtung bei deinem einzug geeinigt, dadurch musst du dir deren wohnzeit mit anrechnen lassen. das könnte dazu führen, dass du jetzt zu einer renovierung verpflichtet bist, wenn die durchführung von schönheitsreparaturen vertraglich wirksam auf dich abgewälzt wurden. ob das der fall ist, kann man mangels kenntnis des wortlauts deines vertrages nicht erkennen. grundsätzlich sollte man sich bei abschluss eines vertrages aber schon darüber im klaren sein, dass da evtl irgendwann was zu tun ist und nicht immer nur nach wegen suchen, sich um vertragliche pflichten zu drücken.
ich habe zweifel, ob sich der mieterverein deiner sache annimmt, da man i.d.r. erst einige monate mitglied sein muss und auseinandersetzungen, die bei beitritt schon liefen, meist ausgeschlossen sind. frag halt mal nach; evtl machen sie´s ja doch oder haben zumindest noch den ein oder anderen tipp für dich.
nobster
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Hier ist noch der genaue Auszug aus dem Mietvertrag:
16. Schönheitsreparaturen hat der Mieter auf eigene Kosten durchzuführen.
22.Bei Auszug hat der Mieter die Mietwohnung renoviert zurückzugeben, da er sie bei Einzug renoviert erhalten hat. Wände und Türen sind weiss zu streichen bzw. zu lackieren. Falls der Mieter während seiner Mietzeit die Wohnung mit Einrichtungen versehen oder bauliche Veränderungen durchgeführt hat, so hat er - wenn sich die Vertragspartner nicht bereits zuvor schriftlich anderweitig geeinigt haben - bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Nebenkostenabrechnung für die Mietwohnung nicht sogleich nach seinem Auszug, sondern erst zusammen mit der Gesamtjahresnebenkostenabrechnung für das Haus erstellt wird.