Susanne
Durch das Wort "mindestens" ist diese Klausel als sog. starre Fristenklausel einzustufen und demnach nach BGH nicht gültig. Demnach schuldest Du bei Auszug gar nichts. Problem nur: der Vermieter sieht sich im Recht und behält von der Kaution ein, d.h. Du musst auf Auszahlung der Kaution klagen und als Kläger in Vorkasse gehen, von Vorteil wenn hier eine Rechtschutzvers. inkl. Mietrecht besteht.
tenant61
statt klage würde ich zu einem gerichtlichen mahnbescheid raten.