Aralis 08.02.2015 18:26
Dann unterschreiben Sie eben nicht.
Niemand kann Sie dazu zwingen!
forsetis 08.02.2015 20:39
Wenn ein Teil einer GbR, und die haben wir hier, einer Kündigung nicht zustimmt, dann bleibt dem Auszugwilligen nur die Möglichkeit der Klage. Und das Gericht wird in der Regel so entscheiden, dass beide Hauptmieter kündigen und sich nach einem anderen Wohnraum umsehen müssen.
Adrea 24.02.2015 20:43
dann suche dir einen anderen Mieter, der den anderen Teil des MV übernimmt. Und es wird nicht zu einer Klage kommen.
Rebekka_M 26.02.2015 17:37
Hallo Aralis,
ich bin mit Andrea ganz einverstanden. Suche dir einen anderen Mieter, dann wird dein Problem gelöst.