Gast hat diese Frage gestellt
hallo!
Im Mai werde ich aus meiner kleinen 22 qm Wohnung ausziehen. Vorher werde ich die Wände neu Streichen, obwohl mein Vermieter meint ich solle dafür einen Maler beauftragen weil im Mietvertrag steht "die Schönheitsreperaturen müssen FACHGERECHT erledigt werden".
Da die Wohnung erst vor zwei Jahren Renoviert worden ist sehen die Türen und Fußleisten noch sehr gut aus und müssen noch nicht gestrichen werden. Mein Vermieter möchte mir aber jetzt 290 Euro für die Abnutzung bzw. für die spätere Renovierung der Türen, Fußleisten und die Entfernung der Rauhfaser abknüpfen. ( :? ) Er begründet das Ganze damit, das alle 5 Jahre das Appartment neu renov. werden soll, sprich alle 50 Monate. Eine Fachgerechte Renovierung würde ca. 1150 Euro kosten. Ich habe dort 19 Monate gewohnt und soll nun diesen Anteil(allerdings ohne Streicharbeiten) für 19 Monate auf ein sog. Renovierungskonto zahlen.
Die Rechnung klingt ja eigentlich logisch, aber darf er mir das überhaupt einfach von der Kaution abziehen? Für mich riecht das ganze nach Abzocke!!!
währe super, wenn mir jemand da genauer weiterhelfen könnte. 290 euro sind für´nen studenten ja nicht wenig...
gruß tobias