Berthelstal 07.10.2009 10:44
Was steht den im Mietvertrag zum Kellergelass ?
manusch 07.10.2009 12:56
Im Mietvertrag ist 1 Keller makiert.
Berthelstal 07.10.2009 13:32
Wenn Sie sich diesen Keller vor Abschluß des Mietvertrages nicht haben zeigen lassen oder Sie waren damit einverstanden, dann müssen Sie das so hinnehmen.
Wurde Ihnen ein anderer Kellerraum gezeigt als der jetzt angebotene, müßten Sie Mietminderung fordern.
manusch 07.10.2009 14:11
Der Verschlag wurde uns gezeigt. Von uns aber von Anfang an bemängelt. Es ist ein noch vom Vermieter (genutzter) Keller vorhanden. Und der Raum wird uns nur verweigert mit den Worten:"Es ist nicht möglich und ich will nicht"
manusch 07.10.2009 14:13
Wenn ich Wohnraum als Kellerraum nutzten muss, ist dann Mietminderung oder Kellerraum einklagbar?
smile30625 07.10.2009 14:31
Hallo,
die entscheidende Frage ist, ob der Holzverschlag als "Keller" im Sinne des Vertrages anzusehen ist. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn dies nicht der Fall ist. Das ist von hier aus schlecht zu beurteilen.
Viele Grüße
smile