Susanne
1. Hättest Du keinen neuen Mietvertrag unterschreiben müssen.
2. Kommt es nun darauf an, was in diesem neuen Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen vereinbart wurde.
3. Gehört das Streichen von Türen und Türzargen, Fensterrahmen von Innen, Heizkörpern und das Streichen von Decken und Wänden i.d.R. zu den Schönheitsreparaturen. Was hast Du denn für ein Schloß gemietet, wo sowas 100 Tausend Euro kosten soll???
4. Du solltest den Mietvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, da sich bezüglich der Schönheitsreparaturen in den letzten Jahren ziemlich viel getan hat. Nur ein Anwalt kann Dir rechtssicher sagen, ob Du dazu verpflichtet bist oder nicht.
Stuart
Hallo Susanne,
es ist so dass das Haus uns gehört hatte und durchunsere Insolvenz verkauft werden musste. Wir waren nicht in Mite im Haus sondern es war unser Eigentum. Durch die Insolvenz musste es verkauft werden, der neue Besitzer hat mit uns dann einen Mietvertrag abgeschlossen - ich denke hier gab es ebend Verwechslungen <!-- s --><!-- s -->
Es ist so dass der Vertrag läuft und wir ausziehen - haben aber über 20 Jahre im Haus gewohnt bis er es gekauft hat. Die Frage ist ob wir das komplette Haus eigentlich grundsanieren müssen - was der neue Besitzer und jetztige noch Vermieterandroht.
Danke!
Susanne
Sanieren müßt Ihr gar nichts, das ist Vermietersachen. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sind Vermietersachen.
Der Vermieter darf lediglich die sog. Schönheitsreparaturen, die ich schon oben beschrieben habe, per Klausel auf den Mieter abwälzen. Ob diese Klausel in Deinem Mietvertrag besteht und inwieweit sie tatsächlich gültig ist, musst Du von einem Anwalt prüfen lassen.