Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe das Forum gerade zufällig gefunden, und auch direkt eine Frage:
Ich wohne in einer Mietwohnung (70qm), halte selbst einen kl. Münsterländer Mischling, was vom Vermieter (wohnt im Erdgeschoss des EFH) auch gestattet wurde. Nun ist meine Freundin schon seit einigen Wochen zu Besuch, und hat ihren jungen Golden Retriever mit hier. Gemeinsam in dieser Wohnung zusammenziehen können wir leider nicht, da mein Vermieter sich nicht auf zwei Hunde in der Wohnung einlässt. Die von uns widerlegbaren Begründungen (verdreckte Wohnung, zu laut etc.) schienen ihm dafür ausreichend.
Wir werden uns also gemeinsam eine andere Wohnung suchen (müssen). Aber nun zu meiner Frage: gilt die Besuchsregelung (6-8 Wochen müssen vom Vermieter geduldet werden) auch für den Hund meiner Besucherin? Wär da gern noch etwas genauer informiert.
Vielen Dank schonmal,
pumpkin