Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle miteinander,

meine Frage bedarf einer etwas längeren Erklärung, also bitte etwas Zeit mitbringen!
Folgendes: Vor kurzem wurde vom Schornsteinfeger festgestellt, dass unerlaubterweise ein Antennenkabel vom Keller durch den aktiven Kamin in das Dachgeschoss (unsere Wohnung) gelegt wurde, wahrscheinlich vom Vor- oder Vorvormieter. Unser Vermieter wurde also aufgefordert, dies bis zum Ende des Jahres durch Verlegung in den inaktiven Kamin direkt daneben zu beheben. Nun war vor kurzem ein Funk- und Fernsehinstallateur da (mit Auftrag vom Vermieter) und hat dies gemacht.
Das Problem ist jetzt, dass der Vermieter sich weigert, die Rechnung zu bezahlen, da er, so seine Aussage, nicht für das Antennenkabel zuständig ist (im Mietvertrag steht tatsächlich nichts von Kabelfernsehen) und verlangt die Begleichung durch uns. Wäre es nach uns gegangen hätte das Kabel aber gerne dort bleiben können wo es war, es war ein Sicherheitstechnisches Problem und unserer Meinung nach seine Angelegenheit.
Kann uns bitte jemand einen nützlichen Rat geben, auf relevante Rechtsprechung verweisen oder einfach seine Meinung kundtun, wer im Recht ist/sein könnte.
Danke im Voraus.
Stichwörter: reparatur + antennenkabel

3 Kommentare zu „Reparatur am Antennenkabel”

Susanne Experte!

Die Vereinbarung im Mietvertrag ist ausschlaggebend:

Es gibt bei Kabel 2 Möglichkeiten: entweder der Mieter hat den Kabelvertrag mit dem Anbieter, dann ist er auch für die Zuleitung vom Verteiler zur Wohnung durch den Fachmann verantwortlich.
Hat der Vermieter den Vertrag für das ganze Haus, zieht er die Gebühren über die Nebenkostenabrechnung ab und der Mieter hat eine Wohnung mit Kabelanschluss gemietet. Hat den Nachteil, dass der Mieter den Kabelanschluss nicht kündigen kann und auch bei Nichtnutzung die Gebühren weiterhin über die NK abführt.
Wer hat also den Kabelvertrag???

Vorerst muss allerdings derjenige die Rechnung bezahlen, der den Auftrag gegeben hat.

Florian123

Hallo,

ich bin zum 15. November ausgezogen und mein Nachmieter wohnt seit dem 1. Dezember in der Wohnung. Mein Vermieter hat mir bisher nur 500 Euro der Kaution von insgesamt 855 Euro überwiesen (und auch das nur aufgrund meiner Bitte), weil die Abrechnung mit der Stadt (Wasser etc.) noch ausstand. Das sollte Anfang Dezember passieren, bis jetzt habe ich aber noch kein Geld gesehen.

Gibt es eine Frist für die Rückzahlung der Kaution? Muss/kann ich eine Frsit setzen?

Danke für eure Antworten.

Florian

Susanne Experte!

Der Vermieter kann sich bis zu 6 Monate Zeit lassen und er darf für die Nebenkosten einen angemessenen Teil einbehalten-ist demnach korrekt gelaufen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.