Susanne
Die Vereinbarung im Mietvertrag ist ausschlaggebend:
Es gibt bei Kabel 2 Möglichkeiten: entweder der Mieter hat den Kabelvertrag mit dem Anbieter, dann ist er auch für die Zuleitung vom Verteiler zur Wohnung durch den Fachmann verantwortlich.
Hat der Vermieter den Vertrag für das ganze Haus, zieht er die Gebühren über die Nebenkostenabrechnung ab und der Mieter hat eine Wohnung mit Kabelanschluss gemietet. Hat den Nachteil, dass der Mieter den Kabelanschluss nicht kündigen kann und auch bei Nichtnutzung die Gebühren weiterhin über die NK abführt.
Wer hat also den Kabelvertrag???
Vorerst muss allerdings derjenige die Rechnung bezahlen, der den Auftrag gegeben hat.
Florian123
Hallo,
ich bin zum 15. November ausgezogen und mein Nachmieter wohnt seit dem 1. Dezember in der Wohnung. Mein Vermieter hat mir bisher nur 500 Euro der Kaution von insgesamt 855 Euro überwiesen (und auch das nur aufgrund meiner Bitte), weil die Abrechnung mit der Stadt (Wasser etc.) noch ausstand. Das sollte Anfang Dezember passieren, bis jetzt habe ich aber noch kein Geld gesehen.
Gibt es eine Frist für die Rückzahlung der Kaution? Muss/kann ich eine Frsit setzen?
Danke für eure Antworten.
Florian
Susanne
Der Vermieter kann sich bis zu 6 Monate Zeit lassen und er darf für die Nebenkosten einen angemessenen Teil einbehalten-ist demnach korrekt gelaufen.