Mieter
Hallo,
Der Makler hätte Dir selbst Gelegenheit geben müssen, den Schaden (falls er wirklich vorhanden war), zu beheben. Da der Makler die Reparatur einfach in Auftrag gegeben hat, bleibt er jetzt auf diesen Kosten sitzen. Du musst also nicht zahlen.
Laurien
Hallo!
Vielen dank für die rasche Antwort.
Na mal sehen wie das jetzt weiter geht!
Susanne
Hallo,
Der Makler hätte Dir selbst Gelegenheit geben müssen, den Schaden (falls er wirklich vorhanden war), zu beheben. Da der Makler die Reparatur einfach in Auftrag gegeben hat, bleibt er jetzt auf diesen Kosten sitzen. Du musst also nicht zahlen.[/quote:ff710]
Das ist schlicht und einfach falsch - diese Fristsetzung gilt lediglich für Schönheitsreparaturen, nicht für geforderten Schadenersatz. Schadenersatz beinhaltet ja auch, dass der Schaden monetär ersetzt wird, der Eigentümer muss diesen Schaden aber nicht reparieren lassen.
Die Frage wäre dann eben, ob ein Schaden entstanden ist, den der Mieter begleichen muss, denn normale Abnutzung ist im Mietzins enthalten.