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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallihallo

wer kennt sich aus und kann mir helfen?

ich habe einen Mietvertrag mit 2 Klauseln: Kündigungsfrist von 3
Monaten ; Kündigungsfrist verlängert sich um ein halbes Jahr, wenn
sie nicht eingehalten wird.

Ist das legal? Gibt es gesetzliche Regelungen und wenn ja welche?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Sabine
Stichwörter: mietvertrag + klauseln

2 Kommentare zu „Mietvertrag mit 2 Klauseln”

rhw Experte!

Hallo Sabine,

das lässt sich nicht so einfach sagen, ist ein sehr kompliziertes Thema, uneinheitliche Rechtsprechung, wechselnde Gesetzgebung. Hängt u.a. auch davon ab, wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde und wie die Formulierungen genau lauten. Besser zum Mieterbund oder einem Anwalt gehen!

MfG
rhw

Gast Experte!

ab 01.09.2001 gilt für unbefristete Verträge : 3 Monate BGB
Desweiteren ist es aber möglich, eine Kündigung z.B für 2 Jahre auszuschließen; dies scheint auch rechts zu sein.

Besser Anwalt.

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