rhw
Hallo Sabine,
das lässt sich nicht so einfach sagen, ist ein sehr kompliziertes Thema, uneinheitliche Rechtsprechung, wechselnde Gesetzgebung. Hängt u.a. auch davon ab, wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde und wie die Formulierungen genau lauten. Besser zum Mieterbund oder einem Anwalt gehen!
MfG
rhw
Gast
ab 01.09.2001 gilt für unbefristete Verträge : 3 Monate BGB
Desweiteren ist es aber möglich, eine Kündigung z.B für 2 Jahre auszuschließen; dies scheint auch rechts zu sein.
Besser Anwalt.