Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
Mein EX-Vermieter hat die ganze Kaution einbehalten, wegen Dinge die nicht im Abnahmeprotokoll drin stehen. Ist das rechtens?

Beispiel:

Der Parkettboden hätte ich stark beschädigt, nun möchte er eine Parkettfirma beauftragen und den Parkett richten und ich soll die Kosten tragen. Dies steht aber nicht im Abnahmeprotokoll drin und meiner Meinung nach hat er auch darauf keinen Anspruch!?

Bin für jede Antwort dankbar

Gruss fudzzi
Stichwörter: einbehalten + kaution + wegen + abnahmeprotoko + dinge

1 Kommentar zu „Kaution einbehalten, wegen Dinge die nicht im Abnahmeprotoko”

fin Experte!

Wenn das Parkett als stark beschädigt bezeichnet wird, so hätte dies der Vermieters beim Abnahmeprotokoll bereits sehen und aufzeichnen können. Ich denke daher, dass Sie das nicht zahlen brauchen, wenn die Beschädigungen vorher sichtbar waren. Etwas anderes ist es, wenn beim Abnahmetermin noch Möbel in der Wohnung waren und man aus diesem Grunde nicht alles sehen konnte.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.