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Wenn das Parkett als stark beschädigt bezeichnet wird, so hätte dies der Vermieters beim Abnahmeprotokoll bereits sehen und aufzeichnen können. Ich denke daher, dass Sie das nicht zahlen brauchen, wenn die Beschädigungen vorher sichtbar waren. Etwas anderes ist es, wenn beim Abnahmetermin noch Möbel in der Wohnung waren und man aus diesem Grunde nicht alles sehen konnte.