Susanne
War der Garten mitvermietet oder handelt es sich nur um Nutzung?
Oder hat der Mieter lediglich Gartenarbeiten durchgeführt als z.B. Hausmeister?
Und worum geht es dann weiter? Schadenersatz?
Knizi
es handelt sich um eine Eigentumswohnung und der Gatren gehört dazu. Wir mußten die Wohnung leider vermieten wegen Arbeitswechel und den Garten natürlich dazu. Es war ein wunderbarer Stadtgarten, der durch 2 große Bäume weitgehend geschützt vor Blicken lag. Der eine Baum ist durch unsachgemäßes beschneidentot und der andere hat nun eine asymmetrische Krone und sieht irgendwie halb aus.
Mir kommenjedesmal die Tränenwenn ich denGarten sehe under war sooo schön. Wir würdenden GArten nun gerne wieder mit neuen Bäumen herrichten. Obwohl wir ihnso natürlich erst wieder in einigen JAhren haben werden. Wir hane nur müdlich mit den Mietern vereinbart noch nächstes Frühjahr abzuwarten, weil wir nicht gleich mit KLage lospoltern wollten. Jetzt haben wir erfahren, dass wir das lieber hätten machen sollen. Aber innerhalb eines halben JAhres hätte man nicht sehen können obder BAum nochmal kommt, da es in der NAtur der Sache liegst dass mandas nächste Frühjahr abwarten muß bei Bäumen. ICh hatte gehofft, wir können auf Schadensersatz klagen, da sie nicht mit sich reden lassen. Mindestens einen neuen größeren Baum sollten sie uns schon zahlen. Sie haben uns zudem noch belogen beim Auszug und gesgt, letztes JAhr hätten sie den BAum auch so beschnitte und er wäre wieder super ausgeschglagen, ds war eine glatte Lüge um die KAution zurück zu bekommen. Der BAum ist nun 2 Frühjare nicht ausgeschlagen. Sie haben ihn im Herbst beschnitten dann im Frühajhr kamen nur wenig grüne kleine Blättchen und dieses JAhr nichts mehr. Jetzt stehen wir dumm da und bleiben mit unserem zerstörten GArten zurück. Wenn ich nur wüßte ob man vor Gericht trotzdem eine Chance hätte, aber Recht zu haben und Recht zu bekommen sind ja leider
2 verschiedene paar Schuhe.
TRotzdem liebe Grüße