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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin

Ich hatte zum 31.12.2003 meine Alte wohnung gekündigt, da mein Vermieter (und seine ganze firma) zu der zeit im Urlaub war konnte die wohnung erst am 08.01.2004 übergeben werden.

Der vermieter übernahm die Schlüssel und hat auch dafür unterschrieben (ohne jedoch auf mängel in der wohnung einzugehen)

Ein mitgebrachter Maler fing im selbem moment auch schon mit der renovierung der Wohnung an (die waren wohl mit meiner arbeit nicht zufrieden)..

Das war wie gesagt am 08.01.. heute hab ich post von meinem Ex Vermieter bekommen das ich für die erneuerung vom Waschbecken und WC 300€ bezahlen soll..

In dem Brief steht
"wie am 08.01. vestegestellt waren WC und Waschbecken beschädigt und mußten ausgetauscht werden"
Das Waschbecken war aber zum zeitpungt meines Auszuges nicht beschädigt, und das WC war schon bei einzug Kaputt..

Dazu kommt das die Rechnung der Firma aus Diesem Monat (märz) ist, er hat die sachen also erst 3 monate nach meinem Auszug reparieren lassen, kann er mir jetzt sowas in rechnung stellen ???

Gruß Thorsten
Stichwörter: exvermieter + problem

1 Kommentar zu „Problem mit EX-Vermieter”

Gast Experte!

Wenn ich richitg informiert bin, dann musst Du nur für Schäden haften, die im Übergabeprotokoll festgehalten sind. Anscheinend existiert kein solches Protokoll vom Auszug.

Desweiteren kann es sich bei den Schäden auch um allgemeinen Verschleiß handeln, der durch gewöhnliche Abnutzung entsteht - wie lange waren die Becken denn in der Wohnung? In diesem Fall müsstest Du ebenfalls nicht zahlen. Etwas anderes sind Kleinreparaturen - hier kannst Du mit bis zu 8% der Jahresmiete herangezogen werden.

Wenn der Maler bei Übergabe sofort anfängt, ist dies auch nicht in Ordnung. Du hast ein Recht, die Malerarbeiten selbst auszuführen, solange es fachgerecht geschieht. Dein Vermieter hätte dir eine Frist setzen müssen (i.d.R. 2 Wochen) um die Malerarbeiten fachgerecht auszuführen. Hättest Du überhaupt malern müssen? BAd und Küche nach 3 Jahren der Rest nach 5 Jahren - ziehst Du eher aus, musst du nur einen Abstand zahlen.

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