Gast
Wenn ich richitg informiert bin, dann musst Du nur für Schäden haften, die im Übergabeprotokoll festgehalten sind. Anscheinend existiert kein solches Protokoll vom Auszug.
Desweiteren kann es sich bei den Schäden auch um allgemeinen Verschleiß handeln, der durch gewöhnliche Abnutzung entsteht - wie lange waren die Becken denn in der Wohnung? In diesem Fall müsstest Du ebenfalls nicht zahlen. Etwas anderes sind Kleinreparaturen - hier kannst Du mit bis zu 8% der Jahresmiete herangezogen werden.
Wenn der Maler bei Übergabe sofort anfängt, ist dies auch nicht in Ordnung. Du hast ein Recht, die Malerarbeiten selbst auszuführen, solange es fachgerecht geschieht. Dein Vermieter hätte dir eine Frist setzen müssen (i.d.R. 2 Wochen) um die Malerarbeiten fachgerecht auszuführen. Hättest Du überhaupt malern müssen? BAd und Küche nach 3 Jahren der Rest nach 5 Jahren - ziehst Du eher aus, musst du nur einen Abstand zahlen.