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tieraerztin88 hat diese Frage gestellt
Guten Tag!

Ich habe vor 1 Woche Zusage für eine Wohnung im Haus bekommen, das in 4 Jahren grundsaniert/abgerissen werden muss. Also es stand in der Anzeige, daß die Mindestmietdauer der Wohnung 2 Jahre beträgt.
Nach der Besichtigung und kurze telefonische Zusage der Wohnungsverwaltung habe ich per Post den Mietvertrag erhalten, wo die Mietverhältnisse doch auf 4 Jahre befristet vorgeschrieben sind - anders als in der Anzeige oder meinerseits mündlich vereinbart.
Jetzt bekomme ich eine zweite Zusage von einer günstigeren Wohnung, näher zur Arbeit. Und möchte dann dieses erste befristete Apartment nicht übernehmen bzw. den Mietvertrag nicht unterschreiben.
Es laufen noch Reparaturarbeiten in diesen ersten Wohnung, und ich hab weder den Schlüssel noch das Wohnungsübergabeprotokoll dafür gesehen.

Also wieviel Entschädigung muss ich dem Vermieter bezahlen wenn ich jetzt abspringe? Drei Kalmieten oder sogar mehr? ( Mietvertrag wäre auf mind. 2 Jahre befristet gewesen)

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

1 Kommentar zu „Mietvertrag (befristet) vom Bewerber nicht unterschrieben - wieviel Entschädigung für Vermieter kommt in Frage?”

forsetis Experte! 21.12.2020 12:38

Da ja bisher noch kein Mietvertrag unterschrieben wurde ist auch schriftliches nicht zu beachten. Sie sollten aber den Vermieter über ihre entscheidung, die Wohnung nicht zu nehemen informieren.

P.S. Ein mündlicher Zeitmietvertrag wäre auch garnicht möglich gewesen. Diese Art von Verträgen benötigen zwingend die Schriftform.

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