Forseti 10.01.2012 18:39
Das würde ich nur mithilfe eines Anwalts für Mietrecht durchziehen, denn wenn der das richtig anpackt, dann gibt es die Verjährungsfrist von 3 Jahren nicht.
Der neue Vermieter
ist für die Fehler des alten natürlich nicht in die Zahlungspflicht zu nehmen.