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Timo_77 hat diese Frage gestellt
Hallo,
Wenn einem Mieter nach einem Eigentümerwechsel auffällt dass seine im Mietvertrag angegebene Wohnfläche um mehr als 10% abweicht, kann er ja für 3Jahre rückwirkend die Miete mindern(sofern nicht entsprechende Klauseln im Mietvertrag stehen)

Frage: von wem darf der Mieter diese rückwirkende Mietmiederung verlangen? Nur von demjendigen an den er die Miete gezahlt hat, also dem ehemaligen Eingentümer oder auch vom neuen Eigentümer?

1 Kommentar zu „Rückwirkende Mietminderung wegen falscher Wohnfläche nach Eigentümerwechsel”

Forseti Experte! 10.01.2012 18:39

Das würde ich nur mithilfe eines Anwalts für Mietrecht durchziehen, denn wenn der das richtig anpackt, dann gibt es die Verjährungsfrist von 3 Jahren nicht.

Der neue Vermieter
ist für die Fehler des alten natürlich nicht in die Zahlungspflicht zu nehmen.

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