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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöchen,
hab da mal eine Frage:
Seit letztem Jahr haben wir nach Jahren langen Zwangsverwaltung einen neuen Eigentümer.Wir hatten vor ca 15 Jahre einen Stellplatz für Schwerbeschägigte auf dem Grundstück über die damalige Eigentümerin bekommen.
Wir hatten einen Vertrag ,der sich jährlich verlängert(steht aber nicht extra im Vertrag).
Jetzt wurden noch mehr Stellplätze gebaut und unser Neuer Eigentümer schickt uns nun einen Neuen Vertrag ;DEN WIR UNTERSCHREIBEN sollen,wo sich die Miete des Parkplatzes um das doppelte erhöht .
Was sollen wir machen?
Vielen Dank im vorraus
mfg Suse48
Stichwörter: stellplatzvermietung

3 Kommentare zu „STELLPLATZVERMIETUNG”

Susanne Experte!

Der neue Vertrag muss nicht unterschrieben werden, da der alte gültig ist.
Grundsätzlich bricht Kauf nicht Miete, d.h. der neue Eigentümer übernimmt alle Rechte und Pflichten aus Verträgen des alten Eigentümers.

suse48

Hi,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich muß aber noch dazu sagen das der alte Vertrag nur so geschrieben wurde:

"Sehr geehrte Herr......
wir bweziehen uns auf unser persönliches Gespräch vom .....1992und teilen Ihnen mit,das wir Ihnen auf dem Gelände........vorerst befristet bis zum 30.4.93vermieten.Als Mietzins vereinbaren wir monatl 50,-DM bis zum 30.04.1993"
dann wurde er bis zum 30.4.94 verlängert bzw.wurde gesagt er verlängert sich jeweils um ein Jahr.
Dann kam eine Zwangsverwaltung die aber nie was gesagt hat.und wir haben immer bei den Mieteinzahlungen bis heute "Miete incl.Parkplatz" bei der Überweisung geschrieben.
Den Vertrag hatten wir auch letztes Jahr dem neuen Eigentümer als Kopie zugesand.
Da damals das Haus mit öfftl.Mitteln gebaut wurde wurde nur ein Schwerbeschädigtenpakplatz, was nun aber nicht in diesem Vertrag steht,aber wir Ihn nur bekommen hatten da mein Mann 100% Schwerbeschädigt ist."gebaut ,ansonsten waren keine Parkplätze vorhanden.
Kann der Vermieter uns nun vom Parkplatz werfen wenn wir nicht unterschreiben?
Grüsse Suse48

Susanne Experte!

Nochmal, der Vertrag und die mündl. Nebenabreden sind gültig und vom neuen Eigentümer einzuhalten.

Bitte mal beim Bürgeramt der Stadt nachfragen: Vielleicht besteht durch die Schwerbehinderung ein Anspruch auf einen Behindertenparkplatz? Der würde dann, je nach Behinderung (G), in der Nähe bzw. vorm Haus von der Stadt unentgeltlich eingerichtet.

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