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jeggel hat diese Frage gestellt
muss ich als vermieter eines zimmers in meiner wg an einen untermieter ein sparbuch als kaution akzeptieren ?
Das Problem ist, dass ich hauptmieter bin und der vorige untermieter die Kaution in bar geleistet at und diese natürlich zurück haben will. Der neue Untermieter besteht auf die Abgabe der Kaution mit einem Sparbuch, wodurch ich also wiederum bei meinem Vermieter die Kaution in Bar aus eigenenr Tasche hinterlegen müsste.. ich hoffe das Problem ist verständlich erläutert..

2 Kommentare zu „kaution bei untermietern”

jeggel 24.11.2009 23:12

noch ein kurzer nachtrag:
vor unterschrift des mietvertrags war von der Kaution als Sparbuch keine Rede und es ist mir auch finanziell nicht möglich die Kaution bei meinem Vermieter aus eigener Tasche zu bezahlen.

Berthelstal Experte! 25.11.2009 07:43

Im Mietvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, wie die Kaution anzulegen ist; da gibt es mehrere Modelle.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution bei einer Bank zu dem für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen § 551 Abs 3 BGB.
Es können auch eine andere Anlageform vereinbaret werden. Der Vermieter darf die Kaution nicht auf seinen Namen anlegen, sondern muss die Kaution von seinem übrigen Vermögen getrennt halten. Die Zinserträge stehen in voller Höhe dem Mieter zu.

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