smile30625 12.10.2009 15:47
Hallo,
da es sich hier nicht um ein möbliertes Zimmer in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung handelt, ist die 3monatige Kündigungsfrist einzuhalten.
Das Verhalten Ihrer Mitbéwohnerin ist zwar eine Zumutung, dürfte aber wohl nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. Bei einer WG werden höhere Anforderungen an verhaltensbedingte Kündigungsgründe gestellt, da es beim Zusammenleben mit fremden Menschen naturgemäß häufig zu derartigen Schwiergkeiten kommt und dies auch allgemein bekannt ist.
Vielleicht haben SIe aber Glück und können das Herz des Vermieters erweichen, wenn Sie die Sache drastisch genug schildern.
Viele Grüße
smile