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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir wohnen zu dritt in einer Wohnung in einem Haus mit drei Mietparteien. In unserem Mietvertrag steht bei den Nebenkosten ein Betrag von 8 Euro pro Monat für Gartenpflege. Unser Vermieter will uns nun für die Gartenpflege (die er selbst macht) eine Nachzahlung von über 380 Euro für ein Jahr aufbrummen. Er hat dafür eine Aufstellung gemacht, wann er wie lange Rasen gemäht hat, etc.
Aber kann er da nicht schreiben, was er will? Es ist doch gar nicht nachzuvollziehen, wann er genau da war und wann nicht. Wir sind jedenfalls der Meinung, daß er niemals so oft da war und Rasen gemäht hat.
Müssen wir die Nachzahlung wirklich zahlen? Und muß er dann den Gesamtbetrag aufteilen und auch den anderen Mietern anrechnen? (die 380 Euro sind schon anteilig für uns)

1 Kommentar zu „saftige Gartenpflege-Nachzahlung! - berechtigt?”

Gast Experte!

Wenn das so pauschal mit 8 Euro in Eurem Mietvertrag steht, dann würde ich mal pauschal darauf bestehen. Fragt doch den Vermieter mal, warum das jetzt nicht mehr unter die Pauschale fallen soll, die er doch schließlich selber so in den Mietvertrag aufgenommen hat.

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