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Rückgabe der Schlüssel
Zieht der Mieter aus, muss er sämtliche Schlüssel zurückgeben. Er hat die Schlüssel dem Vermieter oder seinem Verwalter persönlich zu übergeben. Es reicht nicht aus, wenn er sie lediglich im Briefkasten hinterlegt oder bei einem anderen Mieter im Haus abgibt, damit dieser die Schlüssel an die Hausverwaltung weiterleitet (AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, GE 82, 617).
Quelle: DMB