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Kann die Anfechtung der Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags auch Schadensersatzansprüche zur Folge haben?
Ja. Bei der Anfechtung wegen Irrtums muß der Anfechtende dem geschädigten den sogenannten Vertrauensschaden ersetzen. Der geschädigte ist so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn er von dem Mietvertrag nie etwas gehört hätte. Vgl. § .