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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich suche seit längerer Zeit für meine Familie eine 3 1/2 Zimmerwhg. in unserem Haus. Der Vermieter ist informiert und ich stehe dort auch auf der Warteliste. Mich hat nun vorkurzem eine ältere Nachbarin angesprochen und gefragt, ob ich Interesse an einen Wohnungstausch mit ihr hätte. Sie wohnt im dritten Stock, ist schlecht zufuss und unsere Wohnung ist im Paterre. Wäre also für beide Parteien die ideale Lösung!

Habe zwei Fragen:

- 2006 wurden unsere Mieten im Rahmen einer Mietspiegelanpassung angehoben. Kann der Vermieter, sollte es zum Tausch kommen, die Miete erneut anheben.

- In meiner Wohnung wurde das Bad und die Küche neu gefliesst. In der Wohnung der Nachbarin ist das Bad und auch die Küche seit 1977 nicht mehr renoviert. Kann seitens Vermieter auf eine Renovierung pochen, zumal ich auch noch Genossenschaftsanteile nachkaufen muss.
Stichwörter: mieterhöhung + wohnungstausch

1 Kommentar zu „Wohnungstausch Mieterhöhung”

Susanne Experte!

Nein, eine Renovierung kannst Du nicht verlangen, es würde sich dann um den sog. "vertragsgemässen Zustand" handeln, der keinen Mangel darstellt.

Selbst bei diesem Wohnungstausch gehe ich davon aus, dass neue Mietverträge für beide Parteien ausgehandelt werden müssen. Mietverträge sind zwar frei verhandelbar, da das Verlangen aber von den Mietparteien ausgeht, hat der VM natürlich die bessere Stellung. Hier wäre auch möglich, eine Renovierung von Küche und Bad zu verlangen, dann wird der VM aber auch die bestmögliche Miete heraushandeln wollen und es ist möglich, dass Du letztendlich mehr bezahlst als die alte Dame zurzeit.

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