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willybee hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin seit 15 Monaten in einer Wohnung zur Miete.
Jetzt habe ich ein Schreiben von meinem Vermieter erhalten, dass er die Kaltmiete erhöhen will (um 5%).
Als Grund führt er einige "wohnwerterhöhende Merkmale" an.
Diese sind alle vorhanden, waren aber bereits auch schon vor Vertragsabschluss vorhanden. Und sind teilweise nicht wirklich mietwerterhöhend (zB was nutzt mit ein 2 x 1 Meter großen Blumenbeet im 4. Stock?).
Und: mir fallen ebenso einige wohnwertmindernde Tatbestände ein. (PVC statt Laminat, Bad nur halbhoch gefliest etc)
Als gesetzliche Grundlage führt der Vermieter § 558 BGB an.
Wir haben in Dresden einen Mietspiegel, welcher eine Bereichsmiete vorsieht (sprich: meine Art Wohnhaus von x € - y €)
Aktuell liegt der Mietpreis ganz leicht über dem Mittelpreis.
Dieser soll nun angehoben werden (und sich dann immer noch in der Spanne der ortsüblichen Miete befinden).

Meine Frage(n):

Darf der Mieter die Miete verändern, ohne Modernisierung vorgenommen zu haben und ohne dass die orstübliche Miete (sprich: der Mietspiegel) sich verändert hat?
Und: darf er die Miete so willkürlich erhöhen? Bedarf es hierzu nicht eines Mietwertgutachtens o.ä.?

Mein Vermieter droht mir schon mit Klage, daher wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.

Viele Grüße!

2 Kommentare zu „Mieterhöhung ohne echten Grund”

Balkonexperte Experte! 11.11.2010 20:00

So einfach kann kein Vermieter die Miete erhöhen. Besteht für den Wohnort ein qualifizierter Mietspiegel, dann muss sich der VM daran halten.

Grundsätzlich muss der VM den Weg gehen, den das Gesetz vorschreibt. Und wie das abzulaufen hat, finden Sie hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm

Berthelstal Experte! 11.11.2010 21:28

Noch soviel:
Die Anlage eines Blumenbeetes ist keine wohnwerterhöhende Maßnahme.

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