Berthelstal 06.06.2011 10:11
Sie können die Rechnung zurückweisen. Sie sollten sich aber sicher sein, dass die nassen Wände nicht durch evtl. mangelndes Lüften oder anderes verursacht wurde.
genome 06.06.2011 10:40
das denk ich auch wegen den wänden, aber wie kann ich das jetzt noch beweisen?
Balkonexperte 06.06.2011 10:50
Wie wollen Sie etwas beweisen, dass nicht stattgefunden hat? Ihr Vermieter muss Ihnen beweisen, dass Sie in der Wohnung Wäsche trocknen, z.B. dass die Wäscheleine gespannt ist. Wenn er keine Beweise hat, müssen Sie auch nichts bezahlen!
Eine Schadensersatzforderung kann man nicht so einfach stellen. Da müssen schon Beweise her!
genome 06.06.2011 11:39
genau gesagt nennen sie es " schadenersatzanspruch"
das ganze war im januar und februar nochmal, es war ein mann da und in der rechnung steht fettgedruckt:
" bei der ausführung der arbeiten stellten wir fest, dass die mieterin im schadensbereich die wäsche trocknet"
gilt das als beweiss, denn es stimmt gar nicht, die haben das gar nicht feststellen können, da ich es nicht mache?
lg
genome 06.06.2011 12:52
hallo, was sind beweise da genau? gilt das was ich vorhin schrieb als beweis, also dass der mann das ausgesagt hat hat? ne oder?
Berthelstal 06.06.2011 14:27
Jetzt sollten Sie aber einen Anwalt aufsuchen. Hier ist ein Forum, wo Ihnen Hinweise zu Ihrem Problem gegeben werden, verwechseln Sie das nicht mit einer kostenlosen professionalen Rechtsberatung.
Bladder 06.06.2011 14:30
Naja, Sie müssten das Gegenteil beweisen können.
Wie anders sollte das denn sonst funktionieren. Vielleicht haben Sie Zeugen für Ihre Darstellung?
Aber das Wäschetrocknen allein dürfte immer noch keinen Beweis für den Vermieter darstellen.
Sie sollten der Forderung widersprechen und abwarten.