neuer
"Habe so eben im Radio erfahren, dass es möglich ist seit diesem Monat, ohne Räumungsklage das Schloss eines im Mietrückstand befindenen Mieters zu wechseln und das sogenannte Pfandrecht in gebrauch zu nehmen. Nun stellen sich natürlich wieder einige Fragen!!! Wie schauts bei dem tausch der Schlösser aus, muss nun auch ein Gerichtsvollzieher anwesend sein??? Ist ein Tiltel (Mahnbescheid) nötig??? Darf die Wohung geräumt werden??? "
was... das ist mir aber neu, hab nichts gehört, muß mal schauen ob ich etwas im internet finde, wäre nicht so gut für alle mieter ... <!-- s --><!-- s -->
gruß