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Hallo,
ein ehemaliger Mieter einer Wohnung hat die NK-Abrechnung für das Jahr seines Auszuges erhalten, auf Nachfrage wurden dann auch alle entsprechenden Rechnungskopien zugeschickt, außer die Rechnung für die Treppenhausreinigung.
Diese ist schwarz gelaufen und der Vermieter schickt als Beleg einen Kontoauszug des Betrags, den er dem "Putzmann" (Privatperson) pro Monat überwiesen hat.
Der ehemalige Mieter hat ein Zimmer der Wohnung auch beruflich genutzt und benötigt für die Abrechnung mit dem Finanzamt die entsprechenden Rechnungsbelege.
Aber auch unabhängig davon ist der Vermieter nach Meinung des ehemaligen Mieters verpflichtet, auf Anfrage die entsprechenden Rechnungen zur Verfügung zu stellen.
Der Vermieter zeigt sich aber unbeeindruckt und hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet, der den Betrag einfordert und argumentiert, durch den Kontoauszug sei ausreichender Nachweis erfolgt und der Mieter würde ja die erfolgte Reinigung an sich nicht bestreiten.
Blöfft der Anwalt oder ist eine offizielle Rechnung inkl. Mwst. (da Schwarzarbeit ja nicht legal ist) wirklich nicht zwingend erforderlich?
Vielen Dank u. Gruß,
papillon3345