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higgins hat diese Frage gestellt
Guten Morgen zusammen,
Letzte Woche Freitag (18.9.09) ist mir und meiner Mitbewohnerin zunächst ein riesiger Wasserfleck in unserer Wohnung aufgefallen, welcher aus einem Wasserrohrbruch in der Wohnung über uns resultierte... Darauf hin haben die wir die Notrufholine der WGL (Wohnungsgesellschaft Leverkusen) angerufen, worauf auch direkt ein Techniker kam und das Rohr reperierte. Die Flecken blieben zunächst (bis heute) unbehandelt, was ja relativ nachvollzieh bar ist, da diese erst trocknen müssen. Jedoch hat sich bereits nach dem 1-2 Tag nachdem wir den Rohrbruch bemerkt haben Schimmel hinter unserem Durchlauferhitzer gebildet.
Nachdem wir erneut die WGL angerufen hatten (19/20.9.09) sagten diese, dass der Fleck und der Schimmel erst in 2 Wochen entfernt werden würden. Am Montag (21.9.09) wurde die Situation im Badezimmer, auch geruchsmäßig, immer unangenehmer, worauf wir uns natürlich auch die Frage der Gesundheitsgefährdung stellen und die WGL erneut anriefen. Der Zuständige Bauleiter sagte mir, dass er ein Unternehmen beauftragt und das wir in den nächsten Tagen angerufen werden um einen Termin zu vereinbaren.
Jetzt ist Sonntag (27.9.09) und bisher kein Anruf. Der Schimmelgeruck und die Schimmelbildung hinter dem Durchlaufherhitzer hat sich seit dem immer mehr intensiviert. (Echt unangenhem)

Meine Frage: Haben wir deswegen nach §536 BGB bzw. §536a BGB einen Anspruch auf Mietminderung oder Schadenersatz ?

Vielen Dank im Vorraus

J. Wiebe

1 Kommentar zu „Schimmel im Badezimmer => Mietminderung ?”

smile30625 Experte! 29.09.2009 14:53

Hallo,

die Schimmelproblematik stellt einen Mangel dar, der Sie zur Minderung berechtigt und einen Mangelbeseitigungsanspruch auslöst.

Tipp: Schriftlich (Einwurfeinschreiben!) eine Frist zur Mängelbehebung setzen und für den Fall des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist die Beauftragung eines Handwerkers (Ersatzvornahme) sowie Umlegung der Reparaturkosten auf den Vermieter androhen.

Daneben ist während der ganzen Zeit der Beeinträchtigung des Badezimmers eine Minderung der Miete möglich.

Viele Grüße
smile

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