Rano
obwohl ich die wohnung gekündigt habe mit gesetzlicher kündigungsfrist.[/quote:f0086]
Dem ist leider nicht so, denn - davon gehe ich aus - hat Deine Ex die Kündigung nicht ebenfalls unterschrieben. Ein Vertrag den Du mit Deiner Ex zusammen geschlossen hast, kann auch nur von Euch beiden gemeinsam wieder aufgelöst werden.
Rein rechtlich ist daher noch nicht einmal jetzt eine Kündigung möglich, da die Ex ja nicht verfügbar ist.
Ist die Kündigung des Mietverhältnis inzwischen durch die Wohnungsgenossenschaft akzeptiert, kannst Du aus o.g. Gründen von Glück sprechen, dass sie akzeptiert wurde.
Wahrscheinlich kein angenehmer Gedanke für Dich, aber wie es scheint, musst Du unbedingt den Aufenthaltsort Deiner Ex rausbekommen. Die besten Erfolgsaussichten hast Du, wenn Du hier einen Anwalt einschaltest. So kannst Du sie dann wenigstens an den Mietschulden beteiligen. Aber auch das müsste der Anwalt ihr gegenüber durchsetzen und nicht etwa die Wohnungsgenossenschaft.
Gruss
Ralph