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Rachi88 hat diese Frage gestellt
Einzug: 01.10.2015

Schriftverkehr mit der Wohnungsgesellschaft (BIM) 08.09.;30.11;15.12;08.03;14.03;31.05;16.07

Mängel:

1. Im Winter wird trotz voller Heizungsleistung die Wohnung nicht wärmer als 18 Grad.

2. Feuchte Stelle an der Decke zur Terrassentür und neben der Terrassentür an der Wand.

3. Grüner Schimmelbefall der Außenwand an den Fußleisten in der Wohnung.

4. Grüner Schimmelbefall unter dem Parkettboden direkt an der Terrassentür.

5. Decke lässt sich anheben und ist nicht fest.

6. Ständige Geräusche vom Dach, vorallem nachts, Ungezieferbefall.

7. Wassereinbruch in der Garage, die halbe Garage steht bei Regen unter Wasser.

8. Kein Briefkasten.

9. Keine Hausnummer, da es ein Hinterhaus ist.

10. Außenfassade des Hauses ist rissig und löchrig.

11. Ein riesiger Berg Kompost im Garten, der Ratten und anderes Ungeziefer anzieht.

Und weitere kleine Mängel…

Schriftverkehr, bzw. Mängelanzeige bei der Wohnungsgesellschaft (BIM) 08.09.;30.11;15.12;08.03;14.03;31.05;16.07

Es folgte keine einzige Rückmeldung.

Rückwirkend seit dem 01.10.2015 wurde die Miete um 20% gekürzt.

Mahnungen ich solle unverzüglich die gekürzte Miete zahlen sind jedoch gekommen.

Ich fühle mich von meinem Mieterschutzbund allein gelassen, denn diesem gehen auch die Ideen aus. Ich solle halt eben ausziehen.

Es läuft zwar bereits eine Klage, aber diese kann sich bis 1 Jahr hinziehen.

Ich habe Angst um meine Gesundheit, denn ich leide unter ständigen Kopfschmerzen.

Ich könnte noch einen Gutachter veranlassen die Wohnung zu begutachten und diese Kosten von der nächsten Miete einzubehalten, diese wurde der Wohnungsgesellschaft bereits im Juli schriftlich mitgeteilt, aber darf ich das denn überhaupt machen? Denn die Kosten des Gutachters belaufen sich 107,00 € allein für die Besichtigung und das schriftliche Gutachten kostet zusätzlich nochmal ab 170,00 €?!

Kann ich ausziehen und mir die Umzugskosten erstatten lassen, was ist mit der Küche die ich speziell für diese Wohnung hab einrichten lassen, kann ich Schadensersatz vom Vermieter verlangen??

Hat jemand eine Idee?

1 Kommentar zu „Schimmel in der Wohnung und viele andere Mängel”

forsetis Experte! 03.08.2016 11:40

1. Wenn der Mieterbund nicht zufriedenstellend arbeitet, dann sucht man sich einen Fachanwalt für Mietrecht und erklärt ihm, was von ihm erwartet.
2. Den Gutachter bezahlt immer der, der ihn beauftragt. Außer es geht vor Gericht und er wird vom selbigen eingesetzt, dann der Verlierer.
3. 20% ist schon heftig. Damit sind Sie jetzt schon mit 2 Monatsmieten im Rückstand und das heißt: FRISTLOSE KÜNDIGUNG.
4. Bei Auszug kann man alles vom Vermieter verlangen. Der muss aber keinen dieser "Wünsche" erfüllen.
5. Auch dieses Forum ist von Laien besetzt, die nur ihre persönliche Meinung äußern.

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