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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi Forum,

hab drei kurze Fragen:

1. Ist es immer noch so, dass Gartenpflege, die vom Eigentümer selber erledigt wird, nicht auf die Mieter umgelegt werden darf? Ich meine damit, dass z. B. kein Stundenlohn dem Eigentümer für diese Arbeiten zustehen. Lediglich Benzin für den Rasenmäher oder Dünger etc. können abgerechnet werden?

2. Wenn nein, und der Vermieter bzw. dessen Sohn oder Partner im Garten arbeitet und dafür Stundenlohn in der NK in Ansatz gebracht werden, muss dieser dann hierfür angemeldet werden oder ist da so ne Art "Schwarzarbeit"?

3. Wenn nein, wie muss der Vermieter den Nachweis über von ihm geleistete Arbeiten dem Mieter beweisen? Letztendlich kann er ja verrechnen was er grad lustig ist.

Bin mal gespannt auf eure Antworten.

@FIN: Lass die Finger von diesem Thread!!!

Beste Grüsse

Endu
Stichwörter: gartenpflege + eigentümer

3 Kommentare zu „Gartenpflege durch Eigentümer”

Endu Profi

Hat da keiner ne Idee zu?

Rano Experte!

Hi!

Ja, der VM kann seine eigenen Leistungen in Ansatz bringen.

Einerseits sind die Gartenpflegeaufwendungen umlagefähig (geworden),
andererseits kann der VM nach einzelnen Urteilen sogar die Kosten in Ansatz bringen, die eine Fachfirma berechnet hätte - exklusive Umsatzsteuer.
Einen Stundennachweis o.ä. muss er nicht führen. (Würde dies eine Firma machen, könntest Du ja auch lediglich sehen, dass z.B. die Hecke geschnitten ist.)
Jedoch müßte der VM dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit folgen, würde er eine Fa. beauftragen. Demnach darf er nicht mehr abrechnen, als ein günstiger Anbieter berechnen würde.

Gruß
Ralph

fin Experte!

Genau so ist es. Der Vermieter kann nach Kostenvoranschlag einer Gartenbaufirma diesen Betrag auf die Mieter umlegen. I.d.R. aber arbeitet ein Eigentümer billiger als eine Fachfirma <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

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