Endu
Hat da keiner ne Idee zu?
Rano
Hi!
Ja, der VM kann seine eigenen Leistungen in Ansatz bringen.
Einerseits sind die Gartenpflegeaufwendungen umlagefähig (geworden),
andererseits kann der VM nach einzelnen Urteilen sogar die Kosten in Ansatz bringen, die eine Fachfirma berechnet hätte - exklusive Umsatzsteuer.
Einen Stundennachweis o.ä. muss er nicht führen. (Würde dies eine Firma machen, könntest Du ja auch lediglich sehen, dass z.B. die Hecke geschnitten ist.)
Jedoch müßte der VM dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit folgen, würde er eine Fa. beauftragen. Demnach darf er nicht mehr abrechnen, als ein günstiger Anbieter berechnen würde.
Gruß
Ralph
fin
Genau so ist es. Der Vermieter kann nach Kostenvoranschlag einer Gartenbaufirma diesen Betrag auf die Mieter umlegen. I.d.R. aber arbeitet ein Eigentümer billiger als eine Fachfirma <!-- s --><!-- s -->