Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.
Mir ist da vor kurzem ein Missgeschick passiert.
Unten im Eingangsbereich des Treppenhauses bin ich ausgerutscht und habe dabei die Tür notgedrungenderweise zugeschlagen.
Am nächsten Tag habe ich festgestellt, daß das Schloß wohl kaputt ist.
In der Ausschlußklausel meiner privaten Haftpflichtversicherung heißt es, daß Schäden an gemieteten Objekten nicht mitversichert sind.
Meine Frage wäre jetzt: Ist der Vermieter für solche Sachen versichert?
Stichwort: Gebäudeversicherung
Gruß
blacky