Berthelstal 15.12.2009 00:00
Ich habe so etwas auch noch nicht gehört.
Zahlen Sie und bekommen die Wohnung oder zahlen Sie nicht, bekommen Sie sie möglicherweise nicht.
Eine Quittung sollte aber dann schon sein.
Es gibt kein Gesetz, wonach Ihnen der Vermieter eine Wohnung vermieten m u ß.
Entscheiden müssen Sie !