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Grundstückskauf: unwirksame AGB bei Vorleistungspflicht des Bauherren
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Grundstückskaufvertrages enthaltene Klausel, wonach der gesamte Kaufpreis nach Übergabe einer vom Verkäufer zu stellenden Bürgschaft in Höhe des Kaufpreises fällig werden soll, verstößt gegen das AGB-Gesetz und ist damit unwirksam.
Mit einer derartigen Regelung wird nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in unbilliger Weise vom gesetzlichen Leitbild abgewichen, wonach zunächst der Werkunternehmer seine Leistung zu erbringen hat, bevor der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet ist. Wenn ein Besteller oder Käufer die gesamte Vertragssumme im Voraus bezahlen muss und damit selbst vorleistungspflichtig wird, so ist dies für ihn von erheblichem Nachteil.
Daran änderte hier auch die Übergabe einer Bankbürgschaft durch den Bauträger nichts, da nach deren Wortlaut nur Ansprüche des Käufers gegen den Bauträger auf Rückzahlung des Kaufpreises gesichert waren. In dem häufig auftretenden Fall, dass ein Bauvorhaben Mängel aufweist, wäre der Käufer nicht mehr abgesichert gewesen. Insbesondere hätte er die Kaufpreiszahlung auch nicht teilweise zurückhalten können, bis beanstandete Mängel beseitigt waren.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 19.04.2001
4 U 83/00
Betriebs-Berater 2001, 1325
RdW 2001, 499