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Räumungsklage und nachträgliche Mietzahlung
Hat ein Mieter nach der Kündigung wegen Mietrückständen und Erhebung der Räumungsklage zwar innerhalb der Schonfrist, aber erst Verkündung des Räumungsurteils die Mietrückstände bezahlt, kann der Mieter gegen das Räumungsurteil keine Vollstreckungsgegenklage mehr erheben. (AG Berlin Köpenick, Az. 12 C 165/99; aus: GE 21/99, S. 1429)